FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich als Käufer registrieren?

Bitte beachten Sie, dass sich nur Gewerbetreibende bei uns registrieren können. Für eine Registrierung als Käufer füllen Sie bitte unser Registrierungsformular aus. Anschließend erhalten Sie Ihren kostenfreien 14-tägigen Demo-Account per Email. Dieser gewährt nur einen Einblick in die Börse, auf Fahrzeuge bieten können Sie allerdings noch nicht. Zur aktiven Teilnahme benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • UST-ID (falls vorhanden)

Bitte laden Sie diese direkt bei Ihrer Registrierung hoch oder anschließend in Ihrem Account bei „Mein Account“ > „Dokumente hochladen“. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die Rechnung für die Registrierungsgebühr. Sobald die Gebühr bei uns eingegangen ist, werden Sie per Email über die Aktivierung Ihres Accounts informiert.

Was kostet die Registrierung als Bieter bei WOM?

Die jährliche Registrierungsgebühr können Sie der aktuellen Gebührenübersicht für Händler und Autoverwerter entnehmen.

Wie groß ist das Fahrzeugangebot der Restwertbörse?

Sie haben bei WOM Zugriff auf ein täglich wechselndes Angebot von bis zu 2000 Unfallfahrzeugen aller Art. Neben den klassischen Fahrzeugarten finden Sie bei uns auch LKWs, Busse, Anhänger, Wohnmobile und viele mehr.

Wie finde ich die Fahrzeuge, die mich interessieren?

Um die passenden Fahrzeuge für Sie zu finden, stehen Ihnen in der WOM Auktionsplattform verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, um unter anderen nach Fahrzeugtyp, Hersteller, Modell, Baujahr und vielem mehr zu suchen: Die Stichwortsuche, der Fahrzeugfinder, Ihre persönliche Favoritenliste, erweiterte Filteroptionen, gespeicherte Suche sowie auf Wunsch Email-Benachrichtigungen bei neuen Fahrzeugveröffentlichungen. Mehr Informationen finden Sie bei Support > So geht’s.

Wie gebe ich Gebote ab?

Gehen Sie auf die Fahrzeugdetails und geben Sie im Bereich „Gebot abgeben“ den Bruttobetrag in Euro ein, den Sie bieten möchten. Wollen Sie mehrere Gebote auf einmal abgeben, aktivieren Sie die Multi-Gebotsfunktion in Ihrer Favoritenliste, tragen Sie Ihre Gebotsbeträge ein und bestätigen Sie.

Kann ich ein bereits abgegebenes Gebot noch ändern?

Ist die Auktion noch nicht beendet, können Sie Ihr Gebot noch ändern oder es stornieren. Nach Gebotsabruf ist dies nicht mehr möglich. Der Zeitpunkt des Gebotsabrufs wird Ihnen in den Details jedes Fahrzeugs angezeigt. Sollte es zu einem Tippfehler gekommen sein, senden Sie bitte eine E-Mail an regulierung@womauktion.com. Wir werden alles Mögliche versuchen das Gebot zurückzunehmen, allerdings liegt hier die Entscheidung beim Einsteller. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre aktuellen Gebote.

Ich bin mir unsicher bei der Gebotsabgabe.

Sollten Sie unsicher bei der Gebotsabgabe sein oder haben Sie Fragen zu Fahrzeugen, berät Sie gerne das WOM-Vermarktungsteam vermarktung@womauktion.com

Wie lange bin ich an mein Gebot gebunden?

Die Bindefrist beträgt 21 Tage und gilt für jedes Gebot, unabhängig davon, welchen Rang Sie erreicht haben. Sie können die Bindefrist für Ihre Fahrzeuge jederzeit im Gebotsstatus einsehen. Da die WOM GmbH erster Ansprechpartner für die Fahrzeughalter ist, gilt die Verkaufszusage an dem Tag, an dem der Fahrzeughalter sich bei der WOM GmbH meldet.

Wann bekomme ich das Fahrzeug?

Nicht alle Fahrzeuge in der WOM Auktionsplattform werden gehandelt. Die Entscheidung über den Verkauf trifft immer der Fahrzeughalter. Entscheidet er sich innerhalb der Bindefrist von 3 Wochen für den Verkauf, informieren wir Sie umgehend.

Wie läuft die Kaufabwicklung ab?

Der WOM-Abwicklungsservice unterstützt Sie bei der kompletten Kaufabwicklung. Dazu gehört folgender Service:

  • Austausch von Kontakt- und Standortdaten
  • Informative Unterstützung beim Kaufvertrag (Hinterlegung Ihres eigenen Kaufvertrages möglich)
  • Klärung der Abholkriterien (evtl. besondere Vereinbarungen)
  • Klärung der Abwicklung für finanzierte und geleaste Fahrzeuge
  • Vertragsvorlage und Vollmacht zur Fahrzeugbriefauslösung
  • Treuhandservice (Austausch der Fahrzeugdokumente und Restwertsumme)

Wann ist die Zahlung für das Fahrzeug fällig?

Ab Erhalt des Kaufvertrages und der Rechnung haben Sie 6 Werktage Zeit, das Fahrzeug zu bezahlen und es abzuholen.

Wie bezahle ich?

Die Zahlungsweise wird mit dem Fahrzeughalter vereinbart und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei kreditfinanzierten oder geleasten Fahrzeugen muss generell per Vorabüberweisung bezahlt werden.

Gelten die Preise inkl. Steuer?

Alle Angebote sind Bruttowerte, unabhängig, ob die Mehrwertsteuer ausweisbar ist, oder nicht.

Ausnahme sind Fahrzeuge mit US-Zulassung. Hier fallen meistens zusätzliche Kosten wie Zoll und Mehrwertsteuer an. Auf diese werden die Bieter zusätzlich hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Restwertermittlung gibt es den Vermerk „MwSt. ausweisbar“. Hier steht entweder ja, nein oder unbekannt.

An welchem Standort befinden sich die Fahrzeuge?

Die Fahrzeuge bei WOM befinden sich nicht an einem bestimmten Sammelplatz. Sie können überall in Deutschland stehen. Zur Orientierung sind die ersten 3 Zahlen der PLZ in der Einstellung angegeben. Mit Hilfe der Filter-Funktion können Sie den Umkreis für eine bestimmte Postleitzahl eingeben. Dies ermöglicht Ihnen nur Fahrzeuge zu sehen, die in Ihrer Nähe sind.

Wann muss ich das Fahrzeug abholen?

Ab Erhalt des Kaufvertrages und der Rechnung haben Sie 6 Tage Zeit, das Fahrzeug beim Halter abzuholen und es zu bezahlen. Anschließend fallen Standgebühren an.

Um Standgebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich baldmöglichst mit dem Fahrzeughalter in Verbindung zu setzen, damit Sie das Fahrzeug zeitnah abholen können.

Muss ich bei der Abholung etwas beachten?

Nehmen Sie zur Abholung immer die Abholvollmacht mit. Ohne diese, können Sie das Fahrzeug nicht mitnehmen. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen überweisen Sie den Betrag vorab, da hier die Bank das Geld bekommt und nicht der Fahrzeughalter.

TIPP: Nehmen Sie zur Abholung die Fahrzeugdetails aus der Auktionsplattform mit, um die Übereinstimmung mit dem Fahrzeug zu überprüfen.

Was mache ich, wenn das Fahrzeug nicht der Beschreibung in der Börse entspricht?

Falls es am Fahrzeug zu Abweichungen der Fahrzeugbeschreibung kommt, sind diese unmittelbar nach Kenntnisnahme am Abhol-/Standort des Fahrzeuges unter Angabe der WOM ID, und Lichtbild-Dokumentation ausschließlich an folgende Kontaktadresse zu melden: regulierung@womauktion.com

Die Kollegen aus der Regulierungsabteilung informieren Sie dann über die weitere Vorgehensweise.

Bitte beachten Sie bei Reklamationen zudem!

  • Beanstandungen bei denen die Fahrzeuge nicht vor Ort kontrolliert und direkt gemeldet werden, können im Nachgang evtl. nicht mehr bearbeitet werden.
  • Halten Sie zur Kommunikation stets die WOM ID und den Kaufvertrag bereit
  • Das beanstandete Fahrzeug muss während des gesamten Reklamationsprozesses bis zur Freigabe bereitgestellt werden und darf in seinem Zustand nicht verändert werden!

Kann ich mit einem Fahrzeug, das laut Beschreibung „fahrbereit“ ist fahren?

Der Hinweis Fahrzeug ist „fahrbereit“, welcher im Text einer Beschreibung zu finden ist, entbindet nicht von einem bestehenden Restrisiko, das bei einer Fahrt mit dem Fahrzeug auf eigener Achse eingegangen wird.

Sind die Fahrzeuge bei der Abholung abgemeldet?

In der Regel sollten die Fahrzeuge abgemeldet übergeben werden. Wünscht der Verkäufer die Abmeldung durch den Käufer so ist dies in den Vertragsunterlagen vermerkt.

Können die Fahrzeuge auch geliefert werden?

Die Fahrzeuge müssen nach dem Kauf vom Käufer abgeholt werden. Es werden seitens der WOM GmbH keine logistischen Dienstleistungen angeboten.

Was passiert, wenn ich ein Fahrzeug nicht abholen kann?

In diesem Fall müssen wir das Fahrzeug erneut in die Plattform einstellen und einen neuen Käufer finden. Sollte dessen Gebot unter Ihrem vorherigen Höchstgebot liegen, wird Ihnen der Differenzbetrag berechnet sowie die Wiedereinstellungsgebühr laut aktueller Preisliste.

Kann ich das Fahrzeug vor Ort besichtigen?

Nein, das ist leider nicht möglich.

An wen wende ich mich bei Fragen?

Bei Fragen zu Fahrzeugen wenden Sie sich bitte an vermarktung@womauktion.com
Sollten Sie Fragen zur Kaufabwicklung haben, wenden Sie sich bitte an verkauf@womauktion.com
Bei Unstimmigkeiten in Beschreibung oder bei Abholung kontaktieren Sie bitte regulierung@womauktion.com
Allgemeine Service-Anfragen können Sie gerne per Email an service@womauktion.com
Unser Kundenservice ist zudem werktags von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr unter folgender Service Hotline zu erreichen: 0049 (0) 7248 93131 – 0

Welche Kosten fallen an, wenn ich die Börse nutze?

Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Wird die Zahl- bzw. Abholfrist von 6 Tagen überschritten, fallen eventuell Stellplatzgebühren an. Abschleppdienste, Autohäuser und Werkstätten verlangen im Normalfall immer Lagergebühren. Einen genauen Betrag kann man hier nicht ansetzten, da die Kosten von der Größe des Objektes, von der Unterbringung auf Freigelände oder in einer Halle und von der Region abhängen.